König Rechtsanwälte – Ihr engagierter Partner im Strafverfahren
Ihre Anwälte für Strafrecht
Von Ermittlungsverfahren über Anklage bis hin zur Hauptverhandlung – ein Strafverfahren kann für Betroffene schnell zur existenziellen Herausforderung werden. Ob es um den Vorwurf einer Verkehrsstraftat, Betrug oder Körperverletzung geht: Unsere Anwälte für Strafrecht stehen Ihnen jederzeit mit kompetenter Beratung und professioneller Verteidigung zur Seite. Wir setzen uns frühzeitig für Ihre Rechte ein und sorgen dafür, dass Sie im Strafprozess die bestmögliche Position behalten. Vertrauen Sie auf unser Know-how und unsere Erfahrung in allen strafrechtlichen Belangen.
Strafverteidigung
- Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie (vom Ermittlungsverfahren über die Anklage und Hauptverhandlung bis zur Strafvollstreckung)
- Strafbefehl
- Vorladungen, Hausdurchsuchungen
- Verhaftung, Untersuchungshaft
- Aussageverweigerung
Ordnungswidrigkeiten & Bußgeldverfahren
- Verkehrsordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Handy am Steuer, Alkohol)
- Fahrverbot, Punkte in Flensburg und MPU
- Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen oder gewerblichen Bereich
- Anhörung im Bußgeldverfahren
- Einspruch gegen Bußgeldbescheid
- Vertretung gegenüber Polizei, Ordnungsamt und sonstigen Verwaltungsbehörden
Opferrecht und Anzeigenerstattung
- Erstellung von Strafanzeigen /-anträgen
- Nebenklage
- Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Unterlassungsansprüche
- Gewaltschutzverfahren
Strafrecht – Von der polizeilichen Vorladung bis zur Gerichtsverhandlung
Oft beginnt alles mit einer Vorladung zur Polizei oder einem Schreiben der Staatsanwaltschaft. In diesem Moment ist es entscheidend, sich frühzeitig anwaltlichen Rat zu holen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann bereits in der Ermittlungsphase Weichen stellen, die maßgeblich den Verlauf des Verfahrens beeinflussen. Ob Sie als Beschuldigter vernommen werden sollen oder eine Hausdurchsuchung stattfindet – unsere Rechtsanwälte für Strafrecht stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite, prüfen die Beweislage und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie. Dabei sind wir nicht nur rechtlich versiert, sondern behalten auch Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Interessen im Blick. So erhalten Sie eine durchdachte und verlässliche Begleitung im gesamten Verfahren.
Fachanwälte für Strafrecht – Ihr Strafverteidiger in kritischen Situationen
Gerade im Strafrecht ist fachliche Spezialisierung von großer Bedeutung. Als Fachanwalt für Strafrecht verfügt man über eine vertiefte Kenntnis der Rechtslage, der Prozessordnung und der typischen Fallstricke in Ermittlungs- und Hauptverfahren. Diese Expertise ist entscheidend, wenn es um schwerwiegende Anschuldigungen wie Betrug, Steuerhinterziehung, Drogendelikte oder Körperverletzung geht. Ein Strafverteidiger übernimmt in solchen Fällen sowohl die außergerichtliche Kommunikation mit Behörden als auch Ihre Vertretung vor Gericht.
Bei König Rechtsanwälte legen wir Wert auf eine enge Abstimmung mit unseren Mandanten: Wir klären Sie transparent über alle Schritte des Verfahrens auf und entwickeln gemeinsam eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie. So wissen Sie jederzeit, woran Sie sind. Sollte ein Pflichtverteidiger benötigt werden, beraten wir Sie umfassend über die Voraussetzungen und Möglichkeiten. Unser Ziel ist es stets, Ihre Rechte bestmöglich zu verteidigen und, wenn möglich, eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch zu erreichen. Falls es dennoch zu einer Verurteilung kommt, setzen wir uns für ein angemessenes Strafmaß oder die Inanspruchnahme von Rechtsmitteln ein. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser Engagement, um im Strafverfahren die Weichen frühzeitig richtig zu stellen.
Fragen zu Strafrecht in Trier?
Wir rufen Sie gerne zurück, um Ihr Anliegen im Bereich Strafrecht persönlich zu besprechen.
Bitte hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und schildern Sie kurz den Anlass Ihres Anliegens – etwa zu Ermittlungsverfahren, Vorladungen oder Strafbefehlen.
Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, keine sensiblen Informationen oder Unterlagen zu übermitteln.
Aktuelles zum Strafrecht von unseren
Fachanwälten aus Trier
BGH-Entscheidung: Gewinnbringende Untervermietung unzulässig
Mieter dürfen ihre Wohnung durch Untervermietung nicht mit Gewinn weitervermieten.
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