König Rechtsanwälte – Ihr verlässlicher Partner im Bau- und Architektenrecht
Ihre Anwälte für Baurecht
Egal ob Sie Bauherr, Architekt oder Unternehmer sind: Das Baurecht birgt viele Herausforderungen. Als spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Sie von der Vertragsgestaltung bis zur Abnahme und helfen Ihnen dabei, Konflikte frühzeitig zu vermeiden oder effektiv zu lösen. Unsere Anwälte für Baurecht kennen die Besonderheiten sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bau- und Architektenrecht. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, damit Ihr Bauvorhaben rechtssicher geplant und umgesetzt werden können – und Streitigkeiten gar nicht erst entstehen.
Bauvertrag und Projektbeteiligte: Architekt, Bauträger, Handwerker
- Prüfung und Erstellung von Bauverträgen (Bauträger, Generalunternehmer, Subunternehmer), Architekten- und Ingenieurverträgen
- Verträge beim privaten Hausbau (Verbraucherbauvertrag, Fertighausvertrag)
- Haftung von Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen
- Architektenhonorar und HOAI
- Mediation, Schlichtung und Schiedsgerichtsbarkeit am Bau (SOBau)
Baumängel, Zahlung, Bauverzug, Sicherung von Ansprüchen
- Mängelansprüche und Schadensersatz
- Streit um Bauverzögerung und Bauablaufstörung
- Abschlagszahlungen, Schlussrechnungen und Absicherung (Bürgschaften, etc.)
- Bauhandwerkersicherung
- Bauinsolvenz
- Nachtragsmanagement, Anti-Claim Management
- Konflikte mit/zwischen Bauunternehmen und Projektbeteiligten
Projektierung, Planung, Vergabe & öffentliches Baurecht
- Vergabeverfahren und öffentliches Auftragswesen, Fördermittelrecht
- Baubegleitende Rechtsberatung von der Projektierung bis zu Fertigstellung
- Prüfung vergaberechtlicher Fragen
- Öffentliches Baurecht, Baunachbarrecht
Baurecht – Komplexe Anforderungen im Überblick
Das Baurecht umfasst weit mehr als nur die Regelung von Bauverträgen. Es erstreckt sich über Themen wie Vergaberecht, Architektenhaftung, Bauträgerrecht sowie öffentliches Baurecht, das Bauordnungen und Genehmigungsverfahren einschließt. Schon bei der Planung müssen oft viele rechtliche Aspekte bedacht werden, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Streit über Baumängel, Zahlungsansprüche oder Verzögerungen, ist ein kompetenter Baurecht-Anwalt unverzichtbar. Wir unterstützen Sie mit unserem Fachwissen und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Ziel ist es dabei, zeit- und kostenintensive Prozesse zu minimieren – damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Bauprojekt konzentrieren können.
Bauvertragsrecht und Architektenrecht – Unsere Anwälte für Baurecht helfen weiter
Das Bauvertragsrecht ist ein zentrales Element des Baurechts: Es regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen Bauherren, Auftraggebern und Auftragnehmern sowie Architekten und Ingenieuren. Bereits bei der Erstellung eines Bauvertrags können viele Konfliktpotenziale durch präzise Klauseln und transparente Regelungen ausgeräumt werden. Ebenso wichtig ist das Architektenrecht, das die Rechte und Pflichten von Planern definiert und eine Vielzahl haftungsrechtlicher Fragen aufwirft – von Planungsfehlern bis zu Vergütungsstreitigkeiten.
Bei König Rechtsanwälte legen wir großen Wert auf eine individuelle Beratung und zielorientierte Lösungsansätze. Unsere spezialisierten Anwälte für Baurecht prüfen Verträge, begleiten Sie durch das Bauvorhaben und vertreten Ihre Interessen sowohl in Verhandlungen als auch vor Gericht. Dabei haben wir stets Ihre wirtschaftlichen Ziele im Blick und bemühen uns um eine schnelle, effektive Einigung – ohne unnötige Prozesse.
Ob Sie einen Rechtsanwalt für Bauvertragsrecht benötigen, sich über Vergabeverfahren informieren wollen oder eine rechtssichere Architektenvereinbarung wünschen: Wir sind Ihr verlässlicher Ansprechpartner in allen Phasen des Bau- und Architektenrechts. Kontaktieren Sie uns für ein erstes Gespräch – gemeinsam finden wir die beste Strategie für Ihr Anliegen.
Fragen zu Baurecht in Trier?
Wir rufen Sie gerne zurück, um Ihr Anliegen im Bereich Baurecht persönlich zu besprechen.
Bitte hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und schildern Sie kurz den Hintergrund Ihres Anliegens – etwa zu Baumängeln, Werkverträgen oder Bauverzögerungen.
Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, keine sensiblen Informationen oder Unterlagen zu übermitteln.
Aktuelles zum Baurecht von unseren
Fachanwälten aus Trier
BGH-Entscheidung: Gewinnbringende Untervermietung unzulässig
Mieter dürfen ihre Wohnung durch Untervermietung nicht mit Gewinn weitervermieten.
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