König Rechtsanwälte – Ihr verlässlicher Partner im Bank- und Kapitalmarktrecht
Bank- und Kapitalmarktrecht: Kompetente Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Ob Kreditkartenmissbrauch, fehlerhafte Überweisung oder Streit um einen Darlehensvertrag – das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein weites Feld mit zahlreichen Fallstricken. Bei König Rechtsanwälte unterstützen wir Sie von der Prüfung Ihrer Kontounterlagen und AGB bis hin zur Abwehr unberechtigter Forderungen oder Kontokündigungen. Auch im Bereich Kapitalanlage und Finanzierung profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Setzen Sie auf fundierte Beratung und erfahrene Prozessvertretung, wenn es um Ihr Geld und Ihre finanzielle Sicherheit geht.
Bankvertragsrecht
- Vertretung bei Kredit- und Darlehensstreitigkeiten (Widerruf, Kündigung, Vorfälligkeitsentschädigung, Bearbeitungsentgelte uvm.)
- Beratung zur Darlehens- und Kreditgewährung sowie zur Bürgenhaftung
- Kontoeröffnung und Kontokündigung
- Vertretung bei Pflichtverletzungen der Banken gegenüber ihren Kunden
Überweisungsverkehr- und Kreditkartengeschäft
- Beratung und Vertretung bei unberechtigten Bargeldabhebungen und Kreditkartenmissbrauch
- Beratung zum Vorgehen bei der Rückholung von Fehlüberweisungen
Kapitalanlagen und Vermögensverwaltung
- Haftung von Banken und Finanzdienstleistern bei Falschberatung und unzureichender Aufklärung über Risiken von Anlageprodukten
- Vertretung geschädigter Kapitalanleger (Kapitalanlagebetrug, Prospekthaftung)
Betrug, Phishing & fehlerhafte Überweisungen – Wie Sie sich wehren können
Mit der steigenden Nutzung von Online-Banking und mobilen Zahlungssystemen häufen sich Betrugsfälle wie Phishing, Quishing oder Smishing. Auch eine fehlerhafte Überweisung kann schnell passieren, etwa durch Zahlendreher oder falsche IBAN. In solchen Situationen ist schnelles Handeln gefragt, um Schäden zu begrenzen. Wir klären für Sie, ob und in welchem Umfang die Bank haftet und welche rechtlichen Schritte möglich sind, um Ihr Geld zurückzuerlangen. Selbst bei komplexen Fällen wie Social Engineering oder Kartenmissbrauch stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen Ihre Ansprüche, verfassen Forderungsschreiben und setzen sich gegebenenfalls gerichtlich für Ihr Recht ein.
Kreditvertrag, Kontopfändung und Kapitalanlage – Unsere Leistungen im Überblick
Ein weiterer Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht liegt auf der Prüfung und Gestaltung von Kredit- und Darlehensverträgen. Ob Anschlussfinanzierung, Umschuldung oder vorzeitige Ablösung – Fehler in den Vertragsklauseln können Sie schnell teuer zu stehen kommen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Verträge zu prüfen und rechtssicher anzupassen, damit Sie sich langfristig auf eine verlässliche Finanzierung verlassen können.
Zudem helfen wir bei Themen wie Kontopfändung oder Kontokündigung. Gerade wenn eine Bank das Konto sperrt, sind Privatpersonen oder Unternehmen oft schlagartig von wichtigen Zahlungsvorgängen abgeschnitten. Wir prüfen die Rechtsgrundlage, verhandeln mit dem Geldinstitut und vertreten Sie konsequent vor Gericht, falls sich keine einvernehmliche Lösung finden lässt. Schließlich begleiten wir auch Investoren und Anleger bei Auseinandersetzungen rund um ihre Kapitalanlage – etwa im Fall fehlerhafter Beratung oder unzureichender Risikoaufklärung. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht, um Ihre Rechte wirkungsvoll geltend zu machen und Ihre finanziellen Interessen zu schützen.
Fragen zu Bank- und Kapitalmarktrecht in Trier?
Wir rufen Sie gerne zurück, um Ihr Anliegen im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht persönlich zu besprechen.
Bitte hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und schildern Sie kurz, worum es geht – etwa zu Krediten, Geldanlagen oder Streitigkeiten mit Banken.
Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, keine vertraulichen Unterlagen oder sensiblen Daten zu übermitteln.
Aktuelles zum Bank- und Kapitalmarktrecht von unseren
Fachanwälten aus Trier
BGH-Entscheidung: Gewinnbringende Untervermietung unzulässig
Mieter dürfen ihre Wohnung durch Untervermietung nicht mit Gewinn weitervermieten.
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