Internationales Wirtschaftsrecht

König Rechtsanwälte – Ihr verlässlicher Partner im internationalen Wirtschaftsrecht

Kompetente Beratung bei grenzüberschreitenden Geschäften

Unternehmen, die weltweit agieren, stehen vor vielfältigen juristischen Herausforderungen: von der Gestaltung internationaler Verträge über die Wahl des anwendbaren Rechts bis hin zu Fragen zu Zoll- und Lieferbedingungen. Wir von König Rechtsanwälte unterstützen Sie bei jedem Schritt – sei es im europäischen Beihilfe- und Wettbewerbsrecht, beim Einsatz von Incoterms oder bei der Forderungssicherung per Dokumenteninkasso. Mit unserer Erfahrung im internationalen Wirtschaftsrecht schaffen wir Klarheit und sorgen dafür, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Welches Anliegen zum Internationalen Wirtschaftsrecht haben Sie?

Gestaltung passender Vertragslösungen für Ihr Auslandsgeschäft

  • Entwurf und Prüfung von internationalen Lieferverträgen und sonstigen Verträgen des Handelsrechts
  • UN-Kaufrecht
  • Erstellung und Prüfung von internationalen Einkaufs- und Verkaufsbedingungen, wirksame Einbeziehung im internationalen Kontext
  • Gerichtsstands- und Schiedsgerichtsvereinbarungen
  • Rechtswahl des anwendbaren Rechts

Beratung im internationalen Gesellschaftsrecht

  • Mobilität von Gesellschaften (grenzüberschreitende Sitzverlegung, Statutenwechsel)
  • Internationale Umwandlungen
  • Unternehmenskäufe/-verkäufe, Joint Ventures und Beteiligungen
  • Beratung und Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten

Rechtliche Begleitung im internationalen Vertriebsrecht

  • Erstellung, Gestaltung und Überprüfung von Handelsvertreterverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Auskunfts- und Provisionsansprüchen des Handelsvertreters
  • Beratung allen Themen im Zusammenhang mit der Beendigung und Abwicklung von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen
  • Gestaltung von Regelungen im Bereich des Vertriebskartellrechts, wie Exklusivitätsregelungen/Wettbewerbsverbote, Kundenschutz, Rabatt- und Bonussysteme

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Grenzüberschreitende Verträge, Force Majeure und internationales Gesellschaftsrecht – Rechtsicherheit für Ihr Unternehmen

Wer grenzüberschreitende Verträge schließt, muss nicht nur die unterschiedlichen Rechtsordnungen der beteiligten Staaten beachten, sondern auch internationale Regelwerke wie das UN-Kaufrecht (CISG). Ein weiteres wichtiges Thema ist die Regelung von Force-Majeure-Klauseln, um unvorhersehbare Ereignisse – zum Beispiel Naturkatastrophen oder politische Krisen – rechtssicher in Verträge einzubinden.  Zudem spielen Incoterms bei Lieferungen und Transporten eine wichtige Rolle, da sie die Verantwortlichkeiten und Risiken der Vertragspartner klar definieren. Gerade bei komplexen Geschäftskonstellationen – etwa wenn mehrere Parteien aus verschiedenen Ländern beteiligt sind – lohnt es sich, die allgemeinen Geschäftsbedingungen präzise zu gestalten. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Verträge und AGB rechtssicher zu formulieren und zu prüfen. So vermeiden Sie von Beginn an Missverständnisse, die später zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten führen können.

Handels- und Gesellschaftsrecht – Von Joint Venture bis Unternehmenskauf

Internationale Geschäftsbeziehungen bergen oft das Risiko, dass Streitfälle in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten ausgetragen werden müssen. Deshalb ist es essenziell, bereits bei Vertragsabschluss die Gerichts- und Rechtswahl klar zu regeln. In vielen Fällen kann zudem ein Schiedsverfahren sinnvoll sein, um schnellere und vertraulichere Lösungen zu erzielen. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie zu allen Aspekten der Rechts- und Gerichtswahl sowie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche in nationalen und grenzüberschreitenden Verfahren.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Ausgestaltung international vereinheitlichter Gesellschaftsformen, wie etwa der Europäischen Aktiengesellschaft (SE), oder beraten Sie in Fragen der Unternehmensstruktur bei grenzüberschreitenden Fusionen, Akquisitionen und Joint Venture. Wir helfen Ihnen bei der Forderungssicherung über Dokumenteninkasso und Dokumentenakkreditiv und stehen Ihnen bei sämtlichen Herausforderungen des internationalen Wirtschaftsrechts verlässlich zur Seite. So erhalten Sie eine individuelle, auf Ihre Geschäftsziele zugeschnittene Beratung und minimieren das Risiko teurer Rechtsstreitigkeiten.

Fragen zu Internationalem Wirtschaftsrecht in Trier?

Wir rufen Sie gerne zurück, um Ihr Anliegen im Bereich Internationales Wirtschaftsrecht persönlich zu besprechen.
Bitte hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und geben Sie kurz an, worum es geht – zum Beispiel um grenzüberschreitende Verträge, Handelsbeziehungen oder internationale Streitigkeiten.
Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, keine sensiblen Informationen oder Dokumente zu übermitteln.

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