König Rechtsanwälte – Ihr starker Partner bei Miete & Immobilien
Ihre Anwälte für Mietrecht
Ob Mieter oder Vermieter: Das Mietrecht birgt häufig Konfliktpotenzial – etwa bei Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen oder Kündigungen. Als erfahrene Anwälte für Mietrecht stehen wir Ihnen bei König Rechtsanwälte mit Rat und Tat zur Seite. Wir prüfen Verträge, bewerten rechtliche Risiken und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnis, damit Sie souverän durch alle rechtlichen Fragestellungen rund um Ihre Mietverhältnisse navigieren können.
Wohnraummietrecht
- Kündigung des Mietvertrags (Eigenbedarf, fristlos, ordentlich)
- Mietminderung bei Mängeln in der Wohnung
- Rückzahlung der Kaution; Betriebskostenabrechnung
- Mieterhöhung und Modernisierungsmaßnahmen
- Schönheitsreparaturen und Renovierungspflichten
Gewerbemietrecht & Pacht: Verträge sicher gestalten und durchsetzen
- Gestaltung und Prüfung von Gewerbemietverträgen
- Mietanpassungen, Staffelmiete & Indexmiete
- Kündigung und Vertragsauflösung
- Nutzungskonzepte, Konkurrenzschutz & Betriebspflichten
- Pachtverträge und Nutzung von Geschäftsräumen
Mietrechtliche Streitigkeiten
- Räumungsklagen und Durchsetzung von Kündigungen
- Klage auf Mietzahlung und Schadensersatz
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Streitigkeiten über Nebenkosten und Abrechnungen
- Mediation und außergerichtliche Konfliktlösung
Mietrecht – Von Nebenkosten bis Kündigungsschutz
Das Mietrecht regelt die unterschiedlichsten Bereiche, angefangen bei der Wohnraummiete bis hin zur gewerblichen Vermietung. Es umfasst Themen wie Mängel am Mietobjekt, Rückzahlungen der Kaution, Betriebskostenabrechnungen und Kündigungen. Oft führt bereits ein kleines Missverständnis zu großen Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern. Hier lohnt es sich, frühzeitig einen Rechtsanwalt für Mietrecht einzuschalten, um Konflikte schnell beizulegen oder sogar zu vermeiden. Unsere Mietrecht-Anwälte beraten Sie detailliert zu Ihren Rechten und Pflichten, egal ob Sie Ihre Wohnung vermieten, selbst mieten oder ein Gewerbe betreiben. Gemeinsam finden wir Lösungen, die Ihren Interessen bestmöglich gerecht werden.
Rechtsanwalt Mietrecht – Individuelle Beratung für Mieter und Vermieter
Bei König Rechtsanwälte profitieren Sie von einer umfassenden Betreuung in allen Belangen des Mietrechts. Ob Streitigkeiten um die Rückzahlung der Mietkaution, die Prüfung einer Nebenkostenabrechnung oder die Abwehr einer unberechtigten Kündigung – wir gehen individuell auf Ihren Fall ein. Auch bei gewerblichen Mietverhältnissen können unterschiedliche Regelungen im Vertrag stehen, die rechtliche Konflikte verursachen. Wir klären mit Ihnen, welche Ansprüche bestehen, und erarbeiten eine Strategie, die Ihren Zielen gerecht wird. Dabei setzen wir uns engagiert für Ihre Rechte ein und behalten zugleich die praktische Umsetzbarkeit im Blick.
Wichtig ist uns eine transparente Kommunikation: Bereits in einem ersten Gespräch erhalten Sie eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und möglicher Kosten. So können Sie frühzeitig abwägen, ob sich eine außergerichtliche Einigung anbietet oder ob ein Gerichtsverfahren geführt wird. Unser Ziel ist es, Konflikte zügig und effizient zu lösen. Suchen Sie einen Anwalt für Mietrecht in der Nähe, weil Ihnen die persönliche Betreuung wichtig ist? Wir sind für Sie da und unterstützen Sie in allen Angelegenheiten rund um Wohnraum- und Gewerbemietverträge. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um Streitigkeiten nachhaltig und erfolgreich zu lösen.
Fragen zu Mietrecht in Trier?
Wir rufen Sie gerne zurück, um Ihr Anliegen im Bereich Mietrecht persönlich zu besprechen.
Bitte hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und schildern Sie kurz, worum es geht – etwa zu Mietverträgen, Nebenkostenabrechnungen oder Kündigungen.
Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, keine sensiblen Informationen oder Dokumente zu übermitteln.
Aktuelles zum Mietrecht von unseren
Fachanwälten aus Trier
BGH-Entscheidung: Gewinnbringende Untervermietung unzulässig
Mieter dürfen ihre Wohnung durch Untervermietung nicht mit Gewinn weitervermieten.
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